Coronavirus - Aktuelle Maßnahmen und Regelungen

Ab 1. Mai 2023 endet die Maskenplicht in allen Bereichen.

NEU: Verkehrsbeschränkung statt Absonderung – Neue Regelungen ab 1. August 2022
Aufgrund geänderter Rahmenbedingungen ist es möglich, die Absonderungspflicht bei einer Covid-Infektion mit dem 1. August 2022 aufzuheben und durch eine zehntägige Verkehrsbeschränkung zu ersetzen. Die Infektion bleibt aber weiterhin meldepflichtig.
Für Personen, für die ein positives Testergebnis auf SARS-CoV-2 vorliegt, gilt nun:

  • Die Verpflichtung zum durchgehenden Tragen einer FFP2-Maske:
    - außerhalb des privaten Wohnbereichs
    - in geschlossenen Räumen, wenn Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen ist
    - im Freien, wenn kein Mindestabstand von 2 Metern zu anderen Personen gehalten werden kann
    - in öffentlichen Verkehrsmitteln
    - in privaten Verkehrsmitteln, wenn Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen ist
    - im privaten Wohnbereich bei Zusammenkünften von Personen aus verschiedenen Haushalten
    - in geschlossenen Räumen
  • Kein Besuch von Einrichtungen mit vulnerablen Personen oder risikobehaftetem Setting (z.B. Altenheime, Gesundheitseinrichtungen), ausgenommen für Mitarbeiter:innen, Bewohner:innen etc.

Eine vorzeitige Aufhebung der Verkehrsbeschränkung ist ab dem fünften Tag möglich. Dazu muss eine Freitestung mittels PCR-Test (negativ oder CT-Wert ≥30) erfolgen.

Nähere Ausführungen dazu finde Sie hier:

Homepage des Bundesministerium

Aktuelle Maßnahmen in Niederösterreich