Coronavirus - Aktuelle Maßnahmen und Regelungen
Ab 1. Mai 2023 endet die Maskenplicht in allen Bereichen.
NEU: Verkehrsbeschränkung statt Absonderung – Neue Regelungen ab 1. August 2022
Aufgrund geänderter Rahmenbedingungen ist es möglich, die Absonderungspflicht bei einer Covid-Infektion mit dem 1. August 2022 aufzuheben und durch eine zehntägige Verkehrsbeschränkung zu ersetzen. Die Infektion bleibt aber weiterhin meldepflichtig.
Für Personen, für die ein positives Testergebnis auf SARS-CoV-2 vorliegt, gilt nun:
- Die Verpflichtung zum durchgehenden Tragen einer FFP2-Maske:
- außerhalb des privaten Wohnbereichs
- in geschlossenen Räumen, wenn Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen ist
- im Freien, wenn kein Mindestabstand von 2 Metern zu anderen Personen gehalten werden kann
- in öffentlichen Verkehrsmitteln
- in privaten Verkehrsmitteln, wenn Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen ist
- im privaten Wohnbereich bei Zusammenkünften von Personen aus verschiedenen Haushalten
- in geschlossenen Räumen
- Kein Besuch von Einrichtungen mit vulnerablen Personen oder risikobehaftetem Setting (z.B. Altenheime, Gesundheitseinrichtungen), ausgenommen für Mitarbeiter:innen, Bewohner:innen etc.
Eine vorzeitige Aufhebung der Verkehrsbeschränkung ist ab dem fünften Tag möglich. Dazu muss eine Freitestung mittels PCR-Test (negativ oder CT-Wert ≥30) erfolgen.
Nähere Ausführungen dazu finde Sie hier:
Homepage des Bundesministerium
Aktuelle Maßnahmen in Niederösterreich