Abgaben und Gebühren
Aufschließungsabgabe / Standortabgabe
Aufschließungsabgabe - Einheitssatz Betrag: € 510,- Der Einheitssatz für die Berechnung der Aufschließungsabgabe beträgt für das Gebiet der Marktgemeinde Oberndorf an der Melk ab 01.01.2022 einheitlich EUR 510,-. (2011 bis 2021 EUR 450,-) Verordnung des Gemeinderates vom 20.05.2021. |
Kanalabgaben
Kanalbenützungsgebühr Betrag: € 2,14 netto pro m² Berechnungsfläche (gültig ab 1.1.2011) |
Kanaleinmündungsabgabe Regenwasserkanal Betrag: € 5,46 netto Einheitssatz (gültig ab 1.1.2011) |
Kanaleinmündungsabgabe Schmutzwasserkanal Betrag: € 12,07 netto Einheitssatz (gültig ab 1.1.2011) |
Wasserabgaben
Bereitstellungsgebühr Betrag: € 20,00 netto pro m³/h (Verrechnungsgröße) Für die Bereitstellung der Gemeindewasserleitung ist jährlich eine Bereitstellungsgebühr zu entrichten und richtet sich nach der Verrechnungsgröße des Wasserzählers: (gültig ab 1.1.2019) |
Grundgebühr - Wasserbezugsgebühr Betrag: 1,45 zuzügl. 10 % MWSt. für 1 m³ Wasser (gültig ab 1.1.2016) |
Friedhofsgebühren
Friedhofsgebühren Im Dokument finden Sie die aktuelle Friedhofsgebührenordnung der Marktgemeinde Oberndorf an der Melk. Kundmachung.pdfDonnerstag, 23. März 2023 |
Hundeabgabe
Hundeabgabe - Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hunde Betrag: € 100,00 nach §§ 2 u. 3 des NÖ Hundehaltegesetzes, pro Hund |
Hundeabgabe - Normal Betrag: € 25,00 jährlich, pro Hund Formular Hundeanmeldung.pdfDonnerstag, 22. Februar 2024 |
Hundeabgabe - Nutzhunde Betrag: € 6,50 jährlich, pro Hund |
Tarife Nachmittagsbetreuung im Kindergarten
Essen Kindergartenkind Betrag: € 4,80 |
Tarif ab 60 Stunden Betrag: € 100,00 |
Tarif bis 12 Stunden Betrag: € 31,00 |
Tarif bis 40 Stunden Betrag: € 62,00 |
Tarif bis 60 Stunden Betrag: € 87,00 |