Achtung: Diese Seite ist am 05. 11. 2021 abgelaufen.

Anzeige / Bewilligung von Zusammenkünften

Die 2. COVID-19-Öffnungsverordnung sieht vor, dass bei Zusammenkünften mit mehr als 100 Personen ein COVID-19-Beauftragter
zu bestellen ist und ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen ist.
(Eine Vorlage dazu finden Sie im Anhang.)
Weiters gilt:

  • Zusammenkünfte mit mehr als 100 Teilnehmern sind spätestens eine Woche vorher bei der örtlich zuständigen
    Bezirksverwaltungsbehörde anzuzeigen.
  • Für Zusammenkünfte mit mehr als 500 Teilnehmern ist eine Bewilligung der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde erforderlich.

Hier gelangen Sie zu weiteren Informationen und erforderlichen Unterlagen.


Kontakt:
Amt der NÖ Landesregierung
Bürgerbüro Landhaus St. Pölten
Landhausplatz 1, Haus 4, EG (Landhausboulevard)
3109 St. Pölten

E-Mail: buergerbuero.landhaus@noel.gv.at
Tel.: 02742/9005 - 9005 (Bürgerservicetelefon)
Fax: 02742/9005 - 13610


VA_Präventionskonzept_Muster.pdf

Mittwoch, 20. Oktober 2021