NÖ Pflege- & Betreuungs-Scheck

Was ist der NÖ Pflege- &Betreuungs-Scheck?
- Der NÖ Pflege- & Betreuungs-Scheck ist eine jährliche Förderung des Landes Niederösterreich für pflegebedürftige Personen, die zu Hause Leben, in der Höheh von 1.000,00€.

Was sind die Voraussetzungen für den Erhalt des NÖ Pflege- & Betreuungs-Schecks?
- Hauptwohnsitz in Niederösterreich
- Wohnort in einer privaten Wohnung bzw. in einem privaten Wohnhaus
- Zugehörigkeit zum berechtigten Personenkreis laut Richtlinie
- zum Zeitpunkt der Antragstellung Bezug von Pflegegeld
  -> der Stufe 3 oder höher
  -> der Stufe 1 oder 2 wenn ein ärztlich bestätigte Demenzerkrankung vorliegt
  -> der Stufe 1 oder 3 wenn das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet ist
- Beratung zum Thema "Pflege und Betreuung" wurde in Anspruch genommen (Online-Ratgeber von Antragstellung)

Berechtigter Personenkreis für den NÖ Pflege- & Betreuungs-Scheck
- Österreichische Staatsbürgerschaft
- EWR-Bürger
- Familienangehörige von österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern
- Fremde, insoweit sich eine Gleichstellung aus Staatsverträgen ergibt
- Österreichischen Staatsbürgern sozialrechtlich gleichgestellte Angehörige anderer Staaten (Asylberechtigte)

NICHT berechtigte Personen:
Nicht österreichische Staatsbürger mit dem Aufenthaltstitel:
- Rot-Weiß-Rot Karte
- Rot-Weiß-Rot Karte Plus
- Niederlassungsbewilligung
- Ausweis für Vertriebene
- Subsidiär schutzberechtigt gemäß §8 AsylG
- Asylwerber und Asylwerberinnen
Personen, die in einer von der Sozialhilfe finanzierten Einrichtung leben

Wie kann der NÖ Pflege- & Betreuungs-Scheck beantragt werden?
Der Antrag für den NÖ Pflege- & Betreuungs-Scheck kann für das jeweilige Kalenderjahr im Zeitraum von 01. Jänner bis 31. Dezember beantragt werden.
Dafür gibt es 2 Möglichkeiten:
- online
- telefonisch
Das Antragsformular finden Sie auf der Homepage des Landes NÖ:
www.noe.gv.at
Telefonisch:
Ist keine Online-Antragstellung möglich, kann dieser von Montag bis Freitag  von 08:00-16:00 Uhr bei der NÖ Pflegehotline (02742/9005-9095gestellt werden.

Ebenso kann zur Antragstellung die Unterstützung unseres Gemeindepflegers in Anspruch genommen werden, Infos und Kontakt finden sie HIER.