Wichtige Information an HundehalterInnen

Aus gegebenem Anlass sieht sich die Marktgemeinde Oberndorf an der Melk erneut dazu aufgerufen, Hundehalter und Hundehalterinnen über nachstehende Pflichten zu informieren:

- Freilaufende Hunde: Unbeaufsichtigte Hunde müssen auf Grundstücken oder sonstigen Objekten so verwahrt werden, dass das Tier dieses aus eigenem Antrieb nicht verlassen kann: §1 Abs. 2 NÖ Hundehaltegesetz
- Hundekot: Die Exkremente des Hundes sind an jeglichen öffentlichen sowie gemeinschaftlich genutzten Orten vom Hundebesitzer zu entfernen und zu entsorgen: §8 Abs. 2 NÖ Hundehaltegesetz
- Leinenpflicht: An öffentlichen Orten im Ortsbereich müssen Hunde an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden: §8 Abs. 3 NÖ Hundehaltegesetz
Wir bitten alle Oberndorfer HundebesitzerInnen, ihre Hunde gesetzeskonform zu halten.