Anmeldung Kirtag


Marktstandplätze und deren Zuweisung

1) Die Vergabe der Marktstandplätze erfolgt ausschließlich durch zivilrechtlichen Vertrag und wird durch (schriftliche) Zuweisung durch die Marktgemeinde Oberndorf an der Melk bzw. deren Marktverantwortliche getroffen. Sie gilt für die Dauer des jeweiligen Marktes, sofern nichts anderes vereinbart wird. Ohne vorherige schriftliche Zuweisung darf kein Marktstandplatz bezogen werden.

2) Die Vergabe der Standplätze erfolgt nur auf Basis einer schriftlichen Voranmeldung per E-mail an gemeinde@oberndorf-noe.at mittels dem vollständig ausgefüllten „Erhebungsblatt Anmeldung für Kirtag“ mindestens drei Wochen vor dem jeweiligen Markttermin. Das „Erhebungsblatt Anmeldung für Kirtag“ ist auf der Homepage der Marktgemeinde unter www.oberndorf-noe.at abrufbar (alternativ: kann telefonisch oder per E-Mail bei der Gemeinde angefordert werden).

3) Die Vergabe/Zuweisung der Standplätze erfolgt unter Bedachtnahme auf den Zweck des Marktes, die Bedürfnisse der Bevölkerung, die örtliche Verteilung der Verkaufsstände, einen ausgewogenen Branchenmix und die Qualität der angebotenen Waren. Es besteht kein Anspruch auf Vergabe/Zuweisung eines Standplatzes.

4) Je Originalgewerbeschein bzw. je Original der Verständigung über die Eintragung im Gewerberegister bzw. im GISA kann ein Standplatz vergeben werden, sofern genug Platz vorhanden ist. Niemand darf den ihm zur Aufstellung zugewiesenen Raum überschreiten. Im Bedarfsfall kann eine Platzbeschränkung je Bezieher verfügt werden.

5) Niemand hat ein Recht auf Einräumung eines bestimmten Platzes im Marktgebiet.

6) Die Weitergabe eines zugewiesenen Marktplatzes ist nur nach vorheriger schriftlicher Erlaubnis durch den Marktveranstalter erlaubt.

7) Die Absage eines zugewiesenen Standplatzes hat schriftlich spätestens zwei Wochen vor dem Markttermin zu erfolgen. Marktbeschicker, die einen zugewiesenen Standplatz ohne Absage nicht wahrnehmen sind für den nächsten Markttermin von der Standplatzzuweisung ausgeschlossen.

8) Der Bezug der Marktplätze bzw. der Standabbau darf nur während der von der Marktgemeinde Oberndorf an der Melk allgemein ausgeschriebenen Marktzeiten erfolgen.

9) Im gesperrten Marktgebiet ist dauernd ein mindestens 3 Meter breiter Fahrstreifen für Einsatzfahrzeuge freizuhalten.



Der Bürgermeister:
Seiberl Walter e.h.

Anmeldung_Kirtag.pdf

Dienstag, 29. August 2023