Fundmeldung
Mit der Sicherheitspolizeigesetz-Novelle 2002 wurde das Fundrecht neu geregelt und die Gemeinden und nicht wie bisher die Polizei - mit der Funktion der Fundbehörde betraut.
Wer eine fremde, verloren gegangene bzw. vergessene Sache findet, ist grundsätzlich zur Rückgabe verpflichtet. Wenn ein Wert von 10 Euro überschritten wird und der Verlustträger oder die Verlustträgerin nicht bekannt ist, besteht die Verpflichtung, den Fund bei der zuständigen Behörde zu melden und die gefundene Sache dort abzugeben.
Gefundene Ausweise und Dokumente, die mit einem Namen versehen sind, sind ebenfalls bei der zuständigen Behörde abzugeben.
Die Fundbehörden versuchen, den rechtmäßigen Besitzer oder die rechtmäßige Besitzerin ausfindig zu machen, um die Fundsachen retournieren zu können.
Hinweis!
Nähere Informationen zu "Verloren/Gefunden" erhalten Sie auf der Homepage www.help.gv.at.
Fundmeldung.pdf
Mittwoch, 26. Januar 2022