Achtung: Diese Seite ist am 04. 07. 2023 abgelaufen.

Änderungen - Hundehaltegesetz

Hundehaltegesetz - Änderungen ab 1. Juni 2023
Mit 1. Juni 2023 treten Änderungen des NÖ Hundehaltegesetzes in Kraft.
Zukünftig muss jede/r Hundehalter/in bestimmte Grundkenntnisse über die Hundehaltung (Sachkundenachweis) und eine ausreichende Haftpflichtversicherung vorweisen.
Diese Änderungen gelten für alle Hunde, die ab dem 1.6.2023 angemeldet werden.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

1. Sachkundenachweis (NÖ Hundepass) für alle Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer
• Einstündige Information durch einen Tierarzt/Tierärztin über die Gesundheit, Haltung und Pflege eines Hundes
• Zweistündige Information durch eine fachkundige Person über z.B. den Umgang mit Hunden, Maßnahmen zur Stressvermeidung.

2. Erweiterter Sachkundenachweis für „Listenhunde“
• umfasst zehn Stunden (Theorie und Praxis)

3. Verpflichtende Haftpflichtversicherung für alle Hunde
4. Obergrenze von max. 5 Hunden pro Haushalt


Folgende Unterlagen müssen bei der Anmeldung am Gemeindeamt vorgelegt werden:
• Hundehaftpflichtversicherung
• Sachkundenachweis
• Erweiterter Sachkundenachweis für Listenhunde und auffällige Hunde

Bestimmungen für Personen, die bereits einen Hund halten:
Jene Personen, welche zum Zeitpunkt der Gesetzesänderung bereits einen Hund halten, müssen binnen 2 Jahren (1.6.2025) einen Nachweis über eine ausreichende Haftpflichtversicherung nachreichen. Dies ist persönlich im Bürgerservice am Gemeindeamt oder per E-Mail unter gemeinde@oberndorf-noe.at möglich.