Coronavirus - Lockdown 1. bis 11. April 2021
Lockdown - 1. bis 11. April 2021
Welche Beschränkungen gibt es?
- Ganztägige Ausgangsbeschränkungen (00:00 - 24:00 Uhr).
- Ein Haushalt darf sich mit maximal einer Einzelperson treffen.
- Handel und körpernahe Dienstleistungen haben geschlossen.
- Alle Freizeit- und Kultureinrichtungen müssen schließen.
Was bleibt erlaubt?
- Geschäfte des täglichen Bedarfs bleiben offen!
- Abholung vorbestellter Ware ist möglich - aber nur im Freien.
- Geöffnet bleiben der Lebensmittelhandel, Apotheken, Drogerien, Gesundheits- und Pflegedienstleistungen, Verkauf von Tierfutter, Tankstellen, die Post, Trafiken und KFZ-Werkstätten.
Schule - Unterricht nach den Osterferien
- Alle Schulen sind vom 6. bis 9. April im Distance Learning.
- Danach bleiben die Volksschulen im Präsenzbetrieb.
- Alle anderen Schularten bleiben im Schichtbetrieb.
Bitte beachten Sie die aktuell gültigen Regelungen und bleiben Sie gesund!
20210331InfoblattOsterruhe.pdf
Freitag, 02. April 2021