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Informationen über die Pflichten der Anrainer

Grundstücksgrenze: Sträucher und Bäume

Information über die Pflichten der Anrainer - Sträucher und Bäume an der Grundstücksgrenze

Aus gegebenem Anlass weisen wir wiederum darauf hin, dass Grundstückseigentümer Bäume, Sträucher, Hecken und dergleichen, welche die Verkehrssicherheit, insbesondere die freie Sicht auf den Straßenverlauf oder auf die Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs (Verkehrszeichen) oder welche die Benützbarkeit der Straße und Gehsteige einschließlich der auf oder über ihr befindlichen, dem Straßenverkehr dienenden Anlagen, z.B.: Beleuchtungsanlagen, beeinträchtigen, auszuästen oder zu entfernen haben.
Gesetzliche Grundlage hierfür ist die Straßenverkehrsordnung (STVO §91). Die Straße muss für Räum- und Einsatzfahrzeuge des Winterdienstes ungehindert benützbar sein und es dürfen keine Schäden durch Äste an den Fahrzeugen entstehen.

Wir bitten alle Grundstückseigentümer im eigenen Interesse für die Freihaltung der Verkehrsflächen zu sorgen!