Aufgrund der anhaltenden Trockenheit wurde seitens der Bezirkshauptmannschaft eine Waldbrandverordnung ausgesprochen. Dies bedeutet: In allen Wäldern des Bezirkes Scheibbs sind brandgefährliche Handlungen, jegliches Feuerentzünden, Rauchen, Hantieren mit offenem Feuer sowie Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen verboten.
Diese Verordnung (siehe Anhang) ist gültig bis auf Widerruf.