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Waldbrandverordnung 2023

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit wurde seitens der Bezirkshauptmannschaft eine Waldbrandverordnung ausgesprochen. Dies bedeutet: In allen Wäldern des Bezirkes Scheibbs sind brandgefährliche Handlungen, jegliches Feuerentzünden, Rauchen, Hantieren mit offenem Feuer sowie Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen verboten.
Diese Verordnung (siehe Anhang) ist gültig bis auf Widerruf.

Waldbrandverordnung 2023.pdf

Mittwoch, 08. November 2023