Zuständige Stelle

Die Einbringung eines Antrags auf Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung ist jedenfalls bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde des Wohnsitzes möglich:

Letzte Aktualisierung: 16. April 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz