Verwaltungsstrafen − Energieausweis
Bei Verletzung der Informations-, Vorlage- oder Aushändigungspflicht können Geldstrafen bis zu 1.450 Euro verhängt werden.
Rechtsgrundlagen
§ 9 Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 (EAVG 2012)
Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz